Um Missverständnisse zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bezüglich der Sprachregelung überhaupt nicht aufkommen zu lassen, sollten von Anfang an Begriffsdefinitionen erstellt werden, welche Grundlage für die auszuführenden Dienstleistungen sind.
Sollten sich während der Vertragslaufzeit ein aktualisierter Stand der Technik, neue gesetzliche oder fachliche Vorgaben ergeben, sind die Dienstleistungen stets fach-, bedarfs- und materialgerecht entsprechend der aktuellen Vorgaben zu erbringen.
Wir erstellen diese Bestimmungen auf der fachlichen Grundlage in Abstimmung mit den von Ihnen geforderten Parametern.